8 Gründe gegen Anwesenheitslisten

Noch immer führen einige Dozierende Anwesenheitslisten, obwohl dies mittlerweile sogar durch das Niedersächsische Hochschulgesetz untersagt wurde. Das Präsidium der Uni wies in einem Rundschreiben darauf hin, dies zu unterlassen und leugnet an anderer Stelle die Existenz von Anwesenheitslisten. Es gibt viele gute Gründe gegen diese disziplinierende und autoritäre Maßnahme:

– Anwesenheitslisten zwingen die Studierenden zur Teilnahme an Seminaren, ohne dass dabei ein erkennbarer, für alle gleich anwendbarer Nutzen entsteht. Es gibt eine Vielzahl an Lerntypen und die Einschätzung darüber, ob ein Lernziel am besten durch Anwesenheit, Zuhören, Mitschrift und Gruppendiskussionen oder aber durch selbstständiges Erarbeiten der Inhalte erreicht werden kann, sollte den Studierenden selbst überlassen bleiben.

– Anwesenheitslisten fragen lediglich die physische Anwesenheit ab. Ob die Studierenden tatsächlich geistig folgen, kann auf diese Art und Weise nicht geprüft werden. So führen sie ebenso dazu, dass Studierende die Teilhabe an Veranstaltungen als Absitzen verstehen und nicht mehr als Möglichkeit, ihren Wissenstand zu erweitern.

– Seminare mit Anwesenheitspflicht ähneln Schulveranstaltungen, wodurch selbständiges Arbeiten nicht realisiert und für Erstsemesterstudierende nicht erlernt werden kann.

– In Seminaren lernen die Studierenden oft nichts, was sie sich nicht auf anderer Ebene angeeignet könnten. Hier steht kein Wissenszuwachs im Vordergrund, sondern die Disziplinierung der Studierenden, nicht zuletzt für den Arbeitsmarkt.

– Anwesenheitslisten erhöhen den Leistungsdruck und vergrößern die ohnehin viel zu hohe Aufbeitsbelastung, welche die Studierende zu bewältigen haben. Sie stellen ein autoritäres Instrument dar und nehmen uns die letzte Möglichkeit, selbst zu entscheiden wo und wie wir lernen möchten.

– Anwesenheitslisten sorgen dafür, dass die Dozierenden nicht mehr die Anwesenheit in ihren Seminaren als Referenz für die Qualität der Lehre nehmen. Dadurch wird es für Studierende schwieriger, Feedback zu geben.

– Menschen mit Fürsorgeverantwortung und/oder (chronischen) Erkrankungen wird abverlangt, anstatt sich dleugneteen Stoff zeitlich und räumlich unabhängig anzueignen, sich Anwesenheitspflichten und Prüfungsordnungen unterzuordnen.

– Im Zuge der Bologna-Reform entwickelt sich das Studium zunehmend zu einer Ausbildung, die nicht dem Erwerb von Wissen, sondern der Disziplinierung für den Arbeitsmarkt dient. In diesem System sind die eigenständige Gestaltung des Lernens und der Lerninhalte zwei der letzten verbliebenen Freiräume für Studierende, welche es zu verteidigen gilt.

Die Tatsache, dass Anwesenheitslisten noch immer Thema sind, passt in den gesamtgesellschaftlichen Trend von steigendem Leistungsdruck und der Ausrichtung von Lehrinhalten für die optimale Verwertbarkeit der Studierenden auf dem Arbeitsmarkt. Sie gliedern sich ein in den Prozess der Bologna-Reform, in welchem Studierende zunehmenden Belastungen ausgesetzt sind und Schüler*innen ihre Schullaufbahn immer früher beenden, um teilweise bereits während der Oberstufe an die Uni zu gehen.

Anwesenheitslisten werden häufig von Dozierenden durch die Verwendung von Teilnahmelisten getarnt. In diesen Fällen werden an den ersten Terminen die teilnehmenden Personen notiert, und wer dort nicht aufgeführt ist, hat Probleme eine Studienleistung angerechnet zu bekommen.

Wehrt euch gegen jede Form der Anwesenheitskontrolle! Die Studienleistung darf nicht von Anwesenheiten abhängig gemacht werden.

Wir fordern euch auf: Führt Gespräche mit euren Dozierenden über Sinn und Unsinn von Anwesenheitslisten. Tragt bestehende Anwesenheits- oder Teilnahmelisten in den Anwesenheitslistenmelder unter listenklau.asta-hannover.de ein. Falls ihr in eurer Studienlaufbahn Listen finden solltet, könnt ihr diese beim AStA abgeben und erhaltet ein T-Shirt (solange der Vorrat reicht).

Prüfungsordnungen gelten auch für Prüfer*innen

Ein weiteres Problem, mit dem sich immer mehr Studierende konfrontiert sehen, sind einzelne Prüfer*innen und Dozierende, die sich nicht an Prüfungsordnungen halten, sowie andere rechtswidrige und autoritäre Methoden anwenden.

So gab es beispielsweise vereinzelt Klausuren, bei denen Teilnehmende über Stunden nicht auf Toilette gehen oder die Klausur früher abgeben durften. Zusätzlich werden immer mehr Verstöße von Prüfer*innen gegen Prüfungsordnungen bekannt. Die Doppelmoral dabei: Verstoßen Studierende gegen Fristen oder handeln auf andere Weise der Prüfungsordnung zuwider, folgen oft harte Konsequenzen. Verstöße von Dozierenden, die in der Vergangenheit bereits bis hin zu unrechtmäßigen Exmatrikulationen geführt haben, werden in vielen Fällen weder angeyeigt noch sanktioniert. Die Betroffenen sind oft machtlos.
Falls euch ähnliches widerfahren ist, könnt ihr euch vertrauensvoll an uns unter listenklau@asta-hannover.de wenden oder im AStA vorbeikommen.